Digital Product Passport Austria & Beyond

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Digitalen Produktpass (DPP) sowie zur Ökodesign-Verordnung (ESPR). Die Inhalte werden laufend aktualisiert, um Sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Zu Beginn erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklungen. Im weiteren Verlauf der Seite finden Möglichkeiten sich einzubringen, und eine Vielzahl an Links zu relevanten Webseiten und Veröffentlichungen. Unter anderem sind hier auch die Nachberichte der DPP Check-Ins verlinkt. Diese Online-Veranstaltungen finden etwa alle zwei Monate statt und dauern jeweils eine Stunde. Zu Beginn jedes Check-Ins gibt es ein Update zum DPP („Was ist seit dem letzten Check-In passiert?“), gefolgt von kurzen Fachvorträgen von Vertreterinnen und Vertretern aus der DPP-Community. Die Anmeldung zu den Check-Ins erfolgt über die PASSAT-Stakeholder-Plattform. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Nachberichte aller bisherigen Check-Ins – der jeweils letzte enthält die aktuellsten Informationen.

Aktueller Stand & relevante Informationen

Die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) stellt ein zentrales Instrument der europäischen Produktpolitik im Rahmen des Green Deals dar. Seine rechtliche Grundlage bildet die Ökodesign-Verordnung (ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation), die am 18. Juli 2024 in Kraft trat. Diese Verordnung fungiert als Rahmenverordnung: Sie legt grundlegende Prinzipien fest, definiert jedoch noch keine konkreten Anforderungen an Unternehmen. Diese werden in den kommenden Jahren in produktspezifischen Verordnungen, sogenannten delegierten Rechtsakten, ausgestaltet. Ziel der ESPR ist es, den ökologischen Fußabdruck von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus zu verringern sowie Transparenz und Nachverfolgbarkeit in Wertschöpfungsketten zu verbessern. Der DPP ist ein zentraler Baustein dieser Strategie.

Gesetzlicher und regulatorischer Rahmen

Im April 2025 wurde der erste Arbeitsplan für den Zeitraum 2025–2030 veröffentlicht. Dieser legt fest, welche Produktgruppen und horizontalen Themenbereiche in den nächsten fünf Jahren priorisiert werden. Ab 2026 sollen sowohl produktspezifische als auch horizontale Anforderungen in Form delegierter Rechtsakte erarbeitet und finalisiert werden. Für diese Rechtsakte gilt in der Regel eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung, bevor sie verbindlich werden.

Laut aktuellem Arbeitsplan der Europäischen Kommission (April 2025) wurden folgende Produktgruppen für die kommenden Jahre identifiziert:

  • Eisen und Stahl (Zwischenprodukt)

  • Aluminium (Zwischenprodukt)

  • Textilien und Bekleidung (Endprodukt)

  • Möbel (Endprodukt)

  • Matratzen (Endprodukt)

  • Reifen (Endprodukt)

Die horizontalen Maßnahmen beziehen sich auf:

  • Reparierbarkeit

  • Recyclingfähigkeit, bzw. Anteil an recyceltem Material (Rezyklatanteil)

Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist derzeit nicht als eigenständige Produktgruppe ausgewiesen, wird jedoch im Rahmen der horizontalen Anforderungen mitberücksichtigt.

Energieverbrauchsrelevante Produkte: 16 der bislang 35 unter der bisherigen Ökodesign-Richtlinie geregelten Gruppen werden in die neue Verordnung überführt und dort aktualisiert.

Zeitlicher Fahrplan für die Einführung des DPP

  • Die folgende Tabelle im Arbeitsplan (nicht enthalten) zeigt die geplante zeitliche Abfolge der Umsetzung für verschiedene Produktgruppen. Bitte beachten Sie: Der Fahrplan ist eine grobe Abschätzung – Änderungen sind möglich.

  • Neben der ESPR gibt es weitere EU-Verordnungen, die den DPP als zentrales Informationsinstrument definieren:

    • Batterieverordnung: Einführung des digitalen Batteriepasses ab Februar 2027.
      → [Hier finden Sie die Batterieverordnung]. Das BatteriePass-Projekt bietet eine umfassende Übersicht zu den Anforderungen.

    • Bauprodukte-Verordnung: Vorgesehen ist ein digitaler Produktpass ab ca. 2028.

    • Weitere relevante Verordnungen mit DPP-Bezug: Spielzeug-Verordnung, Detergenzien-Verordnung u.v.m.
      → Eine Übersicht dazu bietet die [Präsentation der Europäischen Kommission], insbesondere Folie ??.

Inhaltliche Anforderungen an den DPP

Welche Informationen in welchen Produktgruppen und in welchem Umfang erforderlich sein werden, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Die Ökodesign-Verordnung definiert jedoch bereits 16 sogenannte Ökodesign-Kriterien, die die Grundlage für die inhaltlichen Anforderungen des DPP bilden. In den künftig auszuarbeitenden produktspezifischen Verordnungen wird festgelegt, welche dieser Kriterien in welchem Umfang für welche Produkte verpflichtend anzuwenden sind:

  • Funktionsbeständigkeit und Zuverlässigkeit

  • Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Nachrüstbarkeit

  • Wartung und Instandsetzungsmöglichkeiten

  • Vorhandensein gefährlicher oder besorgniserregender Stoffe

  • Energie- und Wasserverbrauch sowie Effizienz

  • Ressourceneinsatz und Ressourceneffizienz

  • Anteil an recycelten Materialien (Rezyklatanteil)

  • Wiederaufarbeitbarkeit, Recyclingfähigkeit und stoffliche Verwertbarkeit

  • Umweltauswirkungen, inklusive CO₂-Fußabdruck

  • Abfallaufkommen

Standardisierung des DPP

Neben der Frage nach dem „Was“ – oft als DPP-Daten bezeichnet – gibt es einen zweiten zentralen Aspekt bei der Umsetzung des DPP: das „Wie“, auch als DPP-System bezeichnet. Diese beiden Komponenten bilden gemeinsam die Grundlage für die Implementierung des Digitalen Produktpasses. Das „Wie“ bezieht sich dabei vor allem auf die IT-Architektur sowie die technischen Standards rund um den DPP. Zur Erarbeitung dieser Standards wurde CEN/CENELEC im Rahmen eines Standardisierungsauftrags beauftragt, harmonisierte europäische Normen für den DPP zu entwickeln. Diese sollen bis Ende 2025 finalisiert und im Frühjahr 2026 offiziell veröffentlicht werden.

Seit Ende Juni 2025 liegen die ersten fünf von insgesamt acht sogenannten Inquiry Drafts für diese harmonisierten Standards vor. In Österreich wurden die Entwürfe von Austrian Standards im Normenportal veröffentlicht und stehen dort bis Mitte August zur öffentlichen Kommentierung bereit. Die Entwürfe befinden sich derzeit im öffentlichen Konsultationsprozess. Die Koordination der nationalen Beiträge erfolgt in Österreich über Austrian Standards International (ASI)Die Ausarbeitung dieser Normen ist von zentraler Bedeutung, da sie die technische Grundlage für eine einheitliche und interoperable Einführung des DPP in Europa schaffen. Vor dem Hintergrund der begrenzten Transparenz innerhalb der Normungsgremien und der Komplexität der Inhalte ist für den 05.08.2025 ein Webinar geplant, das Akteur:innen aus Industrie, Normung und Regulierung einen strukturierten Überblick sowie eine fundierte Einordnung der Inhalte bieten soll. Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.

Ausblick

Der DPP entwickelt sich schrittweise zu einem zentralen Element europäischer Produktregulierung – mit weitreichenden Folgen für Lieferketten, Nachhaltigkeitsbewertungen und regulatorische Pflichten. Dies zeigt sich auch in den aktuellen Veröffentlichungen zu Omnibus IV und der Single Market Strategy: Während zunächst angenommen wurde, dass der DPP bzw. die Ökodesign-Verordnung in diesen Kontexten eingeschränkt werden könnte, zeigt sich nun das genaue Gegenteil – die Bedeutung des DPP nimmt weiter zu:

“The Digital Product Passport (DPP) will become the main tool for disclosing and sharing product information across all new and revised product legislation…”

Die Kombination aus produktspezifischen Anforderungen und horizontalen Nachhaltigkeitszielen macht den DPP zu einem ambitionierten Vorhaben, das Unternehmen frühzeitig in ihre strategische Planung integrieren sollten. Die laufenden Standardisierungsprozesse und die bevorstehenden delegierten Rechtsakte werden entscheidend für eine kohärente, interoperable und effektive Umsetzung sein.

Möglichkeiten sich einzubringen

 

Die Entwicklung und Umsetzung des Digitalen Produktpasses (DPP) ist ein offener und dynamischer Prozess, bei dem verschiedene Akteure mitwirken können – von Unternehmen über Verbände bis hin zur Wissenschaft. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über zentrale Möglichkeiten zur Beteiligung:

  • Ecodesign Forum der Europäischen Kommission:
    Das Ecodesign Forum ist eine offizielle Plattform der Europäischen Kommission, über die Stakeholder Rückmeldungen zu geplanten Maßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) geben können. Hier werden politische Entwicklungen diskutiert und Empfehlungen formuliert. In Österreich sind beispielsweise Mitarbeitende der WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich) und des FMTI (Fachverband der Maschinen- und Metallwarenindustrie) über europäische Dachverbände in dieses Forum eingebunden. Eine direkte Teilnahme einzelner Unternehmen ist zwar nicht vorgesehen, doch über Verbände kann Einfluss genommen werden. Nähere Infos zum Ecodesign Forum gibt es HIER.
 
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte:
    Es gibt bereits zahlreiche europäische und nationale (Forschungs-)Projekte, die sich mit dem Digitalen Produktpass befassen. Diese Projekte bieten häufig Informationen, Webinare, Workshops oder Leitfäden an und unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung auf die DPP-Anforderungen. Indirekt können Sie durch die Teilnahme an Umfragen, Interviews oder Workshops zu diesen Projekten beitragen, die oft in (politische) Empfehlungen resultieren. 
    Das zentrale europäische Leitprojekt in diesem Bereich ist CIRPASS-2. Es koordiniert die Vorbereitung des DPP auf EU-Ebene. Interessierte können sich hier über Stakeholder-Gruppen, Konsultationen und Befragungen aktiv einbringen.
 
  • Wirtschaftskammern & Fachverbände:
    Die WKÖ sowie einzelne Fachverbände fungieren als zentrale Anlaufstellen, um Feedback zu Entwicklungen im Rahmen von ESPR und DPP zu sammeln und gebündelt an europäische Institutionen weiterzugeben. Unternehmen können sich über diese Organisationen einbringen oder Unterstützung bei offenen Fragen erhalten.
 
  • Standardisierung:
    Ein zentraler Baustein für die Einführung des DPP ist die Entwicklung technischer Standards. Seit Juni/Juli 2025 liegen die ersten sogenannten Inquiry Drafts (Entwürfe harmonisierter europäischer Normen) vor. Über nationale Standardisierungsgremien – in Österreich Austrian Standards – können interessierte Personen oder Organisationen direkt Feedback zu diesen Entwürfen geben. Die Konsultationsphase läuft je nach Gremium bis etwa Mitte August 2025. Auf diesem Weg können Sie aktiv an der technischen Ausgestaltung des DPP mitwirken.
 
  • „Have Your Say“-Plattform der Europäischen Kommission:
    Über die Plattform Have Your Say können Sie offizielle Rückmeldungen zu Gesetzesvorschlägen und Verordnungsentwürfen der EU-Kommission geben – auch zu DPP-relevanten Dokumenten wie der ESPR oder produktspezifischen Rechtsakten. Die Beiträge werden von der Kommission gesammelt und ausgewertet.
 
  • Webinare & Veranstaltungen (v.a. der EU-Kommission):
    Die Europäische Kommission und andere Organisationen bieten regelmäßig Webinare und Informationsveranstaltungen zum DPP und ESPR an. Zwar sind diese nicht immer als formale Beteiligungsmöglichkeiten ausgelegt, jedoch können dort relevante Fragen gestellt und Diskussionen angestoßen werden. Oft fließen diese Rückmeldungen auch informell in weitere Entwicklungen ein.

Links

 

Offizielle Dokumente & Seiten

  • Ökodesignverordnung
  • Standardisation Request
  • Batterieverordnung
  • Übersicht ESPR Aktuelle Arbeiten in der Kommission (Product Bureau)
  • Link zum Ecodesign Forum
  • Vorarbeiten im Bereich Textilien
  • Vorarbeiten im Bereich Eisen & Stahlprodukte
  • Erster Arbeitsplan der Europäischen Kommission
  • Präsentation zum ersten Arbeitsplan

Weiterführende Informationen

  • DPP Fact Sheet
  • PACE Projekt
  • DPP Playbook
  • CIRPASS-2 generell
  • Circular Data Platform
  • WKÖ ESPR Webinarreihe

DPP Check-Ins

  • DPP Check-In #1 – #10